Angesichts der Dominanz der großen Plattformen und der Online-Verbreitung illegaler Inhalte und Produkte hat die Kommission die Verabschiedung zweier Texte vorgeschlagen: den Digital Markets Act (DMA) und den Digital Services Act (DSA). Der Anwendungsbereich dieser Texte umfasst auch den Cloud-Sektor. Die DMA-Verordnung trat am 2. Mai 2023 in Kraft.
Seit dem 7. März 2024 müssen qualifizierte Plattformen für Zugangskontrollen neue Verpflichtungen einhalten.
Das AMD ist Teil des Kampfes gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch große, der breiten Öffentlichkeit bekannte Plattformen. Der Text bildet einen besonderen Rahmen für wesentliche Plattformdienste, zu denen auch Cloud-Dienste gehören, die als Zugangskontroller bezeichnet werden.
DIE PILIERE | WELCHE AUSWIRKUNGEN? |
---|---|
Die Qualifikation von "Gatekeepern". | Die Kriterien sind kumulativ : Eine starke wirtschaftliche Position oder mindestens 7,5 Milliarden Euro Umsatz im Europäischen Wirtschaftsraum oder eine Marktkapitalisierung/Marktwert von mindestens 75 Milliarden Euro mit Aktivitäten in mindestens drei Mitgliedstaaten. Die Kontrolle über einen "wesentlichen Plattformdienst" von mindestens 45 Millionen Europäern pro Monat und mindestens 10 000 Berufstätigen pro Jahr in der Union genutzt wird. Eine solide und dauerhafte Marktposition : sie muss die oben genannten Schwellenwerte in den drei vorangegangenen Jahren überschritten haben |
Ex-ante-Regulierung: Auf dem Weg zum Aufbau eines wettbewerbsfähigen Marktes | Zielgerichtete Werbung : Verbot, persönliche Daten von Nutzern zu verarbeiten, zu kombinieren, zu kreuzen, sofern keine Zustimmung vorliegt Handelsfreiheit : Verpflichtung, Unternehmen zu erlauben, ihre Angebote bei ihren eigenen Kunden zu anderen Preisen als bei Online-Vermittlungsdiensten zu bewerben. Faire Behandlung : Verbot für ISPs, Geschäftsnutzer zu diskriminieren, wenn sie vertikale Konkurrenten sind, und ihre eigenen nicht-öffentlichen Daten zu verwenden Selbstpräferenz : Verbot für Zugangssteuerer, ihre Produkte und Dienstleistungen durch Suchverläufe zu diskriminieren, indem sie sie bevorzugt behandeln. |
Sanktionen | Maximal 10% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu maximal 20% bei wiederholten Verstößen. Bereitschaftsdienste bis zu maximal 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes. Bei systematischen Verstößen gegen die Verpflichtungen im Rahmen des DMA kann die Kommission zusätzliche Abhilfemaßnahmen verhängen. |
Das DMA ist die Antwort auf eine entscheidende Herausforderung: die Wiederherstellung fairer Spielregeln innerhalb der digitalen Wirtschaft. Für die Anbieter von Cloud-Diensten ist dies eine Gelegenheit, ein offenes Umfeld aufzubauen, in dem die technologischen Entscheidungen nicht mehr durch die Praktiken der mächtigsten Akteure eingeschränkt werden. Eine bessere Regulierung der Gatekeeper bedeutet auch, dass die Bedingungen für die Entstehung einer souveränen, innovativen und wettbewerbsfähigen Cloud geschaffen werden.
Eine am 06. September 2023 von der Kommission veröffentlichte Liste benennt sechs Zugangskontrollstellen: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft.