Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Verpflichtungen ist bis 2027 gestaffelt. Seit dem 2. Februar 2025 sind KI-Systeme, die als "mit unannehmbarem Risiko" eingestuft werden, auf dem Gebiet der EU verboten.
Der AI Act ist die erste Verordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union schaffen soll. Er wird als Mittel zur Förderung der Innovation bei gleichzeitiger Gewährleistung des Vertrauens der Nutzer angepriesen und schreibt Compliance-Standards vor, die auf einem risikobasierten Ansatz beruhen.
Ziel der Verordnung ist es, ein KI-freundliches, sicheres, ethisches und die Grundrechte achtendes Umfeld zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem europäischen und globalen Markt zu unterstützen.
DIE PILIERE | CLARIFIKATION |
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KI-Systeme | Systeme mit inakzeptablem Risiko sind verboten, da sie für die Grundrechte gefährlich sind. Systeme mit hohem Risiko erfordern eine strenge Konformitätsbewertung. Systeme mit besonderem Risiko unterliegen Transparenzpflichten. Systeme mit geringem Risiko folgen freiwilligen Kodizes guter Praxis. |
KI-Modelle für den Gebrauch allgemein (GPAI) | Der AI Act bildet einen Rahmen für KI-Modelle für den allgemeinen Gebrauch, die für ihre Entwicklung eine hohe Rechenkapazität benötigen. Diese Modelle unterliegen Sorgfaltspflichten, die Transparenz, die Einhaltung von Urheberrechten und die Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Lernbasis umfassen. Für sogenannte "systemisch riskante" Modelle gelten besondere Pflichten zur Risikobewertung und -begrenzung. |
Regierungsführung | Unabhängige nationale Behörden beaufsichtigen KI-Systeme, indem sie regulatorische "Sandkästen" zur Verfügung stellen und so die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmen sicherstellen. Auf europäischer EbeneDas im Februar 2024 eingerichtete KI-Büro reguliert KI-Modelle und entwickelt Best-Practice-Kodizes, insbesondere für allgemeine und systemische Modelle. |
"Die Anpassung an neue Technologien ist immer eine Herausforderung, vor allem angesichts einer Revolution von solchem Ausmaß. Der IA Act markiert einen wesentlichen Fortschritt, indem er die KI mit Maßnahmen des gesunden Menschenverstandes einrahmt und Lieferanten, Bereitsteller und Händler in die Verantwortung nimmt. Die undurchsichtige Natur von KI-Systemen macht es jedoch trotz des guten Willens der Gesetzgebung illusorisch, sie vollständig zu kontrollieren."
Der AI Act sieht abgestufte Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, wobei die Obergrenze bei 7% des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro liegt. Die Geldbußen variieren je nach Schweregrad: bis zu 3% oder 15 Millionen Euro für die Nichteinhaltung der Anforderungen an Hochrisikosysteme und 1,5% oder 7,5 Millionen Euro für falsche Informationen an die Behörden. Für den Rest sind die Mitgliedsstaaten dafür verantwortlich, Sanktionen vorzusehen.